Ziele der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
Die MBE steuert und begleitet den Integrationsprozess erwachsener Zugewanderter indem sie Informationen vermittelt, professionell berät und sozialpädagogisch begleitet. Die kontinuierliche aktive Mitarbeit im Integrationsprozess unterstützt die erfolgreiche Integration der Zugewanderten.
Die MBE trägt dazu bei, die Lebenslagen der Zugewanderten zu verbessern, indem sie unter anderem beratend und unterstützend tätig ist:
- Beim Bewältigen des Alltags (Wohnungssuche, öffentliche und private Versorgungsleistungen).
- Durch Vermitteln von Integrationskursen und durch sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach dem Integrationskurs.
- In behördlichen Angelegenheiten.
- Bei der finanziellen Absicherung des Lebensunterhalts.
- Bei Arbeitssuche und Berufswahl sowie der Vermittlung in berufsbezogene Sprachförderung,
- Bei der beruflichen Fortbildung.
- Bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten und schulischer Weiterbildung von Kindern.
- Bei Krankheit und Schwangerschaft.
- In Konfliktsituationen, z. B. in sozialen und familiären Problemlagen.
- Bei einem entsprechenden Wohnortwechsel.
Zielgruppen
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an erwachsene Zugewanderte ab dem 27. Lebensjahr. Für die Beratung und Begleitung von Menschen mit Migrationshintergrund bis zum vollendeten 26. Lebensjahr ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit den Jugendmigrationsdiensten (JMD) zuständig.
Zugewanderte im Alter bis zum vollendeten 26. Lebensjahr können das Beratungsangebot der MBE in Anspruch nehmen, wenn ihre Lebenssituation Beratungsbedarf aufweist, der typischerweise dem erwachsenen Zugewandertem entspricht (z.B. Wohnungssuche, Beantragung von Leistungen).
Grundsätzlich steht das Beratungsangebot der MBE Zugewanderten bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet oder bis zu drei Jahre nach Erlangung des ersten Aufenthaltstitels zur Verfügung. Bei begründetem Bedarf einer nachholenden Integration steht die MBE darüber hinaus auch bereits länger in Deutschland lebenden Zugewanderten offen, die einen einem Neuzugewanderten vergleichbaren Integrationsbedarf aufweisen. Indiz hierfür sind insbesondere nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Zu den Zielgruppen der MBE zählen insbesondere:
Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge nach § 9 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit §§ 4, 7 und 8 BVFG;
Ausländer, die nach den §§ 44, 44a AufenthG zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet sind;
Ausländer mit Berufs- oder akademischer Ausbildung, die sich nach § 20 Absatz 1 und 2 AufenthG zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten, einschließlich ihrer Ehegatten und Kinder.
Tätigkeitsschwerpunkte der MBE sind:
die bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatung sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards auch unter Nutzung digitaler Medien (z. B. im Rahmen eines Case-Managements).
die Ergänzung des individuellen Beratungsangebotes durch soziale Gruppenarbeit. Der Austausch in der Gruppe trägt dazu bei, demokratische Grundprinzipien zu reflektieren, zu erkennen und anzuwenden.
Zum Tätigkeitsbereich gehören weiter:
- Die Kooperation mit Integrationskurs- und Berufssprachkursträgern.
- Die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken sowie die Kooperation mit kommunalen Strukturen der Integrationsarbeit.
- Die Kooperation mit der Arbeitsverwaltung.
- Die Kooperation mit den Jugendmigrationsdiensten.
- Die Kooperation mit den Bildungsberatungsstellen.
Melden Sie sich bei mir, wenn Sie diese Fragen haben:
- Wo kann ich Deutsch lernen? Muss ich den Kurs selbst zahlen?
- Wo finde ich Sprachkurse?
- Wo und wie finde ich Arbeit, eine Ausbildung oder ein Praktikum?
- Wie kann ich meine Abschlüsse und Zeugnisse anerkennen lassen?
- Was muss ich tun, um meine Familie zusammenzuführen?
- Fragen zum Ausländerrecht
- Fragen zu sozialrechtlichen Themen

Unser Beratungsangebot beinhaltet:
- Beratung und Information zur finanziellen Absicherung
- Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden
- Beratung und Information über allgemeine Verbraucherfragen
- Psychosoziale Beratung bei Integrationsproblemen und in Krisensituationen
- Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
- Vermittlung an weitere Fachdienste
- Langfristige Begleitung im Rahmen des Case-Managements
- Beratung zur Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
- Beratung zu Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumssuche
- Kontakt zu Ämtern, Behörden, Fach- und Beratungsstellen
- Unterstützung bei der Klärung von Problemen und offenen Fragen im Umgang mit diesen Stellen
- Unterstützung bei Familienzusammenführung
Die Beratungen richten sich an den Bedürfnissen der Ratsuchenden.
Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.