Kriegsvertriebenen aus der Ukraine stehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu. Dieses Geld beantragen Sie bitte beim Landratsamt des Main-Tauber-Kreises, Außenstelle Bad Mergentheim, Wachbacher Str. 54 in 97980 Bad Mergentheim. Die erforderlichen Formulare Verkürzter Erstantrag Ukraine, Vermögenserklärung, Zahlungsauftrag und, wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, die Mietbescheinigung, können Sie downloaden und ausdrucken. Sie werden Ihnen aber auch von der Stadt Bad Mergentheim zugeschickt. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass sie vom Bürgerbüro der Stadt Bad Mergentheim bereits eine Fiktionsbescheinigung bekommen und ein Bankkonto haben.
Die Formulare können Sie entweder in den Briefkasten des Landratsamts einwerfen oder dort einen Termin vereinbaren unter der Telefonnummer +49-7931-48276391 und abgeben.